Immer mehr besorgte Eltern sehen sich in der Ausübung ihres im Artikel 6 des Grundgesetzes Rechtes auf Erziehung eingeschränkt und durch zwangsweise verordneten staatlichen Sexualkunde-Unterricht in den Kindergärten und Schulen einer Ideologisierung
ausgesetzt. Das führt vereinzelt bereits sogar dazu, dass Eltern lieber
Beugehaft in Kauf nehmen, als ihren Kindern den pädagogisch unsinningen
Genderwahn zuzumuten. Eltern und Pädagogen fragen sich, was steckt
hinter der Sexualisierung unserer Schülerinnen und Schüler? Sigmund
Freud stellte bereits fest: „Kinder,
die sexuell stimuliert werden, sind nicht mehr erziehungsfähig, die
Zerstörung der Scham bewirkt eine Enthemmung auf allen anderen Gebieten,
eine Brutalität und Missachtung der Persönlichkeit des Menschen“.verbrieften
Viele Bürger unseres Landes fragen sich mittlerweile, ob diese Entwicklung gar gewollt ist und deshalb politisch gefördert wird. Wie sonst sollte der folgende Satz einzuordnen sein, den man seinerzeit in einem Handbuch für Lehrer als „Anleitung zur Handhabung der Rahmenrichtlinien für Sexualkunde in Hessen“ von Hans-Jochen Gamm lesen konnte: „Wir brauchen die sexuelle Stimulierung der Schüler, um die sozialistische Umstrukturierung der Gesellschaft durchzuführen, und den Autoritätsgehorsam einschließlich der Kinderliebe zu den Eltern gründlich zu beseitigen“ (Link).
Zitat aus Spiegel-online vom 28. 10. 2014 – von Jan Fleischhauer („Oralsex für den Siebtklässler“): „Der abweichende Lebensentwurf wird zur Norm erklärt. Bereits die 68er richteten ihren revolutionären Ehrgeiz auf die kindliche Sexualität. Diesmal geht es nicht darum, den Kapitalismus zu überwinden, sondern das traditionelle Familienbild. Oder wie es einer der führenden Köpfe der Bewegung, der Sozialpädagoge Uwe Sielert von der Uni Kiel, ausgedrückt hat: Das Ziel ist es, Heterosexualität und Kernfamilie zu "entnaturalisieren". Die moderne Sexualpädagogik kennt alle möglichen Konstellationen: das schwule Paar, das lesbische Paar mit zwei kleinen Kindern, die betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderungen, die Spätaussiedlerin aus Kasachstan. Nur eine Kleinfamilie mit Mutter, Vater und Kind sucht man bei ihr vergeblich.“
Wir, die Unterzeichner der Petition, sehen diese Entwicklung dem Gedanken des Grundgesetzes diametral zuwiderlaufend; denn Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Artikel 6 GG). Wer diese staatliche Ordnung – und sei es „nur“ in der Umdeutung des Begriffes Ehe und Familie - in Frage stellt, sollte damit rechnen, dass grundgesetzlich legitimierter Widerstand entgegnet wird, wie er im Artikel 20 (4) des GG festgeschrieben ist: „Gegen
jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle
Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich
ist.“Wir wehren uns gegen eine gesellschaftliche Umerziehung, die den zivilisierten Völkern von „ganz oben“ (UN > EU) zwangsverordnet wurde und der jede demokratische Legitimierung durch das Volk fehlt. Die Zeit scheint gekommen zu sein, dass wir, „DAS VOLK“ uns die Rechte wieder zurückholen müssen, die uns von "ganz oben" gestohlen wurden in der Absicht, uns in eine neue „Welt- und Gesinnungsordnung“ umzuerziehen.
*(Papst Franziskus nannte ihn "dämonisch“ und Jürgen von der Lippe kurz und knapp „Gender-Scheiß“. In Norwegen wurde die staatliche Unterstützung bereits gestoppt!)
Weitere Infos im Kurzfilm: http://www.freiewelt.net/video/vortrag-prof-leisenberg-zu-akzeptanz-sexueller-vielfalt-10045899/
Bitte die Petition unterzeichnen und sofort an Freunde weiterschicken! - Mit Ihrer Unterschrift generieren Sie nebenstehende E-Mail an das Bundesfamilienministerium!
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Autoren der Petition: Herbert Jacobi und Brunhilde Rusch
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PS: Wir unterstützen auch eine ähnliche Petition an unsere Bundeskanzlerin, die fast zeitgleich und parallel ins Netz gekommen ist. Wir bitten unsere Unterstützer, auch diese Petition mit zu unterzeichnen. Gemeinsam sind wir stark!
Hier die 2. Petition:
Keine übergriffige Sexualkunde
050.000
25.482
25.482 Personen haben unterschrieben. Hilf uns 50.000 Unterschriften zu erreichen.
„Schluss mit dem staatlich erlaubten Kindesmissbrauch!
Gerade Kinder verdienen Respekt und Wertschätzung im Umgang mit dem
Geschenk der Sexualität, bei der sie nicht instrumentalisiert und
verführt werden dürfen.“ (Martin Lohmann, Sprecher der Christlichen Aktion).
Christa Meves,
die bekannte Psychotherapeutin für Kinder und Jugendliche unterstützt
ausdrücklich diese Petition und sagt: „Der hohe Wert unserer Kinder und
Jugendlichen und die Gefährdung ihrer seelischen Gesundheit zwingen uns
jetzt zum Handeln.“ Daher fordern wir:
- Nein zu übergriffiger Sexualkunde
- Nein zu Schulunterricht über Vaginalkugeln
- Nein zu Schulunterricht über Vibratoren
- Nein zu Schulunterricht über das Einrichten eines „Puffs für alle“
Manche fordern, Kinder und Jugendliche mit übergriffiger „Sexualkunde“ zu belästigen, statt sie kind- und jugendgerecht zu informieren. Ein wichtiges Beispiel hierfür ist das Handbuch für Schulen „Sexualpädagogik der Vielfalt“ von Frau Prof. Dr. Tuider. Nachfolgend einige Beispiele aus diesem „Lehrbuch“:
1. Kinder ab 12 Jahre müssen beim „Sex-Quiz“ folgende Begriffe erläutern:
- „Abkürzung ‚SM‘“ (Antwort: „Sado-Masochismus“)
- „Dildo“ (Antwort: „Ein aus Latex oder Gummi geformter Penis“).
- „Vakuumpumpe“ (Antwort: „Eine Plastikpumpe zum Aufbau und zur Verstärkung der Erektion“).
- „gang-bang“ (Antwort: „Wenn eine Person mit mehreren Männern, die in einer Schlange anstehen, hintereinander Sex hat - urspr. Gruppenvergewaltigung“)
- „Swinger-Club“ (Antwort: „Ein Club für Paare, die Partnertausch praktizieren“)
- „Hete“ (Antwort: „Eine heterosexuelle Frau oder ein heterosexueller Mann“)
- „Bordell“ (Antwort: „Ein Haus, in dem man gegen Geld Sex haben kann“)
- „Wie groß ist bei Männern durchschnittlich der erigierte Penis?“ (Antwort: „12 bis 15 cm“)
- „Was ist beim Sex mit ‚französisch‘ gemeint?“ (Antwort: „Oralverkehr“)
(Sexualpädagogik der Vielfalt, Tuider/Müller/Timmermanns/Bruns-Bachmann/Koppermann, 2. Aufl. 2012, S. 104 ff., im folgenden: „Tuider“)
Die Kinder sollen gemeinsam überlegen „welche sexuellen Vorlieben bzw. welche Lebensformen und Menschen vergessen oder nicht berücksichtigt worden sind. Es wird auch darüber diskutiert, warum ggf. einige Menschen nicht berücksichtigt wurden, ebenso wie es aus Gründen gesellschaftlicher Moral, Erwartungen und Zuschreibungen angebracht sein kann, einige Menschen auch explizit nicht in einen ‚Puff für alle‘ einzuladen.“
Die Leitung soll prüfen, ob auch alle Formen der Sexualität „bedient“ werden. Dabei geben die Autoren u.a. folgenden Tip: „Jugendliche brauchen bei dieser Übung die Ermunterung, Sexualität sehr vielseitig zu denken. Sie müssen eventuell mehrfach darauf hingewiesen werden, dass es sowohl um vielfältige Sexualitäten als auch um verschiedene Lebensweisen und verschiedene sexuelle Praktiken und Präferenzen geht. Es macht also beispielsweise einen Unterschied, einen weißen heterosexuellen Mann in dem neuen Puff bedienen zu wollen oder einen weißen heterosexuellen Mann im Rollstuhl; Ebenso macht es Unterschiede, ein Angebot zu entwickeln für eine Frau mit muslimischer (oder katholischer) Religionszughörigkeit oder eine Trans-Frau, die beide lesbisch sind.“ (Tuider, S. 75)
3. Kinder sollen vor der Klasse über ihre Sexualerfahrungen sprechen. So sollen Kinder ab 13 (freiwillig) berichten, wann sie das erste Mal „Analverkehr“ hatten (Tuider, S. 151 f.). Das ist übergriffige Sexualkunde.
„Das überschreitet die Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen“ (Johannes-Wilhelm Rörig, Mißbrauchsbeauftragter der Bundesregierung, Focus 07.11.2014). Daher fordern wir Lehrpläne, die solche Übergriffe ausschließen.
Wir fordern daher zum Schutz der Kinder und Jugendlichen:
- Keine übergriffige Sexualkunde.
- Keine Frühsexualisierung.
- Keine Erziehung zur verantwortungsfreien, rein triebgesteuerten Sexualität.
- Erziehung zum verantwortlichen Umgang mit Sexualität.
- Erziehung zu Respekt und Wertschätzung menschengerechter Sexualität zwischen Mann und Frau.
- Erziehung zur Bindungsfähigkeit und zu Ehe und Familie.
- Altersgerechte Erziehung unter Berücksichtigung kindlicher und jugendlicher Sensibilitäten zu Würde und Natürlichkeit.
- Berücksichtigung der Scham und religiöser Gefühle.
- Informationspflicht gegenüber den Eltern über jede Art der Sexualkunde und die Freiheit der Eltern, über die Teilnahme ihrer Kinder an der jeweiligen Schulung zu entscheiden.
- Aufhebung jeder Strafbarkeit oder sonstiger Sanktionen bei Nichtbesuch von Sexualkundeunterricht.
- Anwesenheitsrecht der Eltern bei Sexualkundeunterricht und die Freiheit der Eltern, von ihrem Sorgerecht für die eigenen Kinder Gebrauch zu machen, indem sie ihre eigenen Kinder jederzeit aus den entsprechenden Unterrichtsstunden abmelden können.
Darum fordern wir:
- Ja zu verantworteter und wertschätzender Sexualkunde
- Ja zu Ehrfurcht und Scham
- Ja zu humaner Aufklärung
- Ja zu Schutz und nachhaltiger Persönlichkeitsentwicklung
Weiterführende Informationen:
Missbrauchsbeauftragter fordert Grenzen in der Sexualpädagogik, Focus, 07.11.2014: http://www.focus.de/familie/altersangemessener-unterricht-missbrauchsbeauftragter-fordert-grenzen-in-der-sexualpaedagogik_id_4256887.html
Martin Voigt, Aufklärung oder Anleitung zum Sex?, FAZ 22.10.2014: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/lehrplaene-aufklaerung-oder-anleitung-zum-sex-13223950.html
Jan Fleischhauer, Oralsex für den Siebtklässler, Spiegel Online, 28.10.2014:http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-fleischhauer-ueber-sexualkunde-und-familienbild-kolumne-a-999645.html
Christa Meves, „Erziehen lernen. Was Eltern und Erzieher wissen sollten“, 2011: www.christa-meves.de
Prinzipien Sexualpädagogik: www.prinzipien-sexualpaedagogik.org
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